Achtung des Selbstbestimmungsrechts

Professionelle Unterstützung

Hilfe zur Selbsthilfe

Gut zu wissen

  • Warum Erwachsenenschutz?

    Wenn bei einer Person eine geistige Beeinträchtigung, eine psychische Störung oder ein vergleichbarer Schwächezustand vorliegt und die hilfsbedürftige Person die nötige Unterstützung nicht bereits von Dritten erhält, kann von der Kindes- und Erwachsenenschutz- behörde (KESB) eine Massnahme (Beistandschaft) angeordnet werden.

    Ordnet die KESB als Behörde die Massnahme an, so ernennt sie eine Beistandsperson, welche die Massnahme führt und der KESB regelmässig Bericht erstattet.
Wir, die Mitarbeitenden der Fachstelle Erwachsenenschutz Winterthur Land, engagieren uns im Rahmen des zivilrechtlichen Erwachsenenschutzes für eine persönliche und professionelle Führung von Beistandschaften. 

Fachwissen, aktive Vernetzung und eine hohe Motivation, die von uns betreuten Menschen zu unterstützen und in ihren Möglichkeiten zur fördern, zeichnen uns aus. 

Unsere Dienstleistungen erbringen wir für Erwachsene mit Wohnsitz in den politischen Gemeinden Altikon, Brütten, Dägerlen, Dättlikon, Dinhard, Elgg, Ellikon, Elsau, Hagenbuch, Hettlingen, Neftenbach, Pfungen, Rickenbach, Schlatt, Seuzach, Turbenthal, Wiesendangen und Zell. Voraussetzung ist ein Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Bezirke Winterthur und Andelfingen.